Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

I. Vertragsumfang

Die Leistungen umfassen den sicheren Transport einer vereinbarten Personenzahl mit Gepäck zum Zielort. Zusatzleistungen müssen separat angefordert werden.

§ 1 Abschluss des Vertrages

Ein Transportvertrag entsteht nur durch schriftliche Bestätigung. Bestätigt ALLGÄU AIRPORT EXPRESS die Anmeldung des Kunden in abweichender Form, so ist diese Bestätigung als neues Angebot zu bewerten. Der Kunde muss innerhalb von 10 Tagen ablehnen, ansonsten gilt das Angebot als angenommen.

§ 2 Vertragsinhalt

Die Transportleistung ergibt sich aus der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung bindend.

Die Preise gelten standardmäßig für einfache Fahrten pro Person. Die Gestaltung des Fahrplanes obliegt ausschließlich ALLGÄU AIRPORT EXPRESS. Für Ausnahmesituationen wie Flugverspätungen, Streiks oder schlechte Witterungsverhältnisse haftet der Allgäu Airport Express nicht.

§ 3 Fahrpreis

Der Fahrpreis ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens aber vor Antritt der Fahrt in voller Höhe zu entrichten. Der Fahrpreis enthält die Beförderung eines Koffers sowie eines Handgepäcks pro Person.

§ 4 Umbuchung / Rücktritt

Kostenlose UmbuchungBis 24 Stunden vor Reiseantritt (max. 1x pro Ticket)
Stornierung bis 24h vorher10,00 € Gebühr
Stornierung unter 24h15,00 € Gebühr
Stornierung unter 12hNicht möglich
Tickets unter 17,00 €Werden nicht erstattet

Eine Teil-Erstattung bzw. Teil-Umbuchung eines Tickets ist nicht möglich.

§ 5 Haftung

ALLGÄU AIRPORT EXPRESS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Transportleistung. Die Haftung beschränkt sich maximal auf das Dreifache des vertraglich vereinbarten Gesamtfahrpreises.

Für Verspätungen durch unvorhersehbare Verkehrsdichte, Flugverspätungen, Streiks oder höhere Gewalt haftet ALLGÄU AIRPORT EXPRESS nicht.

Beanstandungen der Leistung sind unverzüglich, spätestens innerhalb 24 Stunden nach Beendigung der Beförderung schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Allgemeine Bestimmung

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Memmingen.

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